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Monday, June 21, 2021

Endlich mehr Zinsen für Kunden?: Bafin greift bei Prämiensparverträgen durch - n-tv NACHRICHTEN

Sparkassen und Banken haben Kunden in der Vergangenheit bei von ihnen offerierten Prämiensparverträge laut BGH-Urteil oft mit zu wenig Zinsen abgespeist. Rausrücken wollen sie diese aber nicht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht will nun durchgreifen.

Im jahrelangen Streit um die Verzinsung von Prämiensparverträgen greift die Finanzaufsicht Bafin durch. Kreditinstitute müssen Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln informieren und erklären, ob sie dadurch zu geringe Zinsen erhalten haben, wie aus einer nun veröffentlichten Allgemeinverfügung der Behörde hervorgeht.

In diesen Fällen müssen die Geldhäuser ihren Kunden unwiderruflich eine Zinsnachberechnung zusichern oder einen Änderungsvertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten. "Da eine einvernehmliche Lösung mit den Banken gescheitert ist, mussten wir auf diesen verbraucherschutzrelevanten Missstand mittels Allgemeinverfügung reagieren", erläuterte Bafin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch. Betroffene Geldhäuser können gegen die Allgemeinverfügung allerdings Widerspruch bei der Bafin einlegen.

Konflikt um langfristige Prämiensparverträge

In dem Konflikt geht es um langfristige Prämiensparverträge, die Institute zwischen 1990 und 2010 anboten. Die Verträge enthalten Klauseln, die Geldhäusern das Recht einräumten, die zugesicherte Verzinsung einseitig zu ändern. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte die Klauseln 2004 für unwirksam und äußerte sich in späteren Entscheidungen 2010 und 2017 zu den Anforderungen an solche Klauseln. Details waren aber weiter umstritten. Verbraucherschützer werfen vor allem Sparkassen vor, die Zinsen eigenmächtig mithilfe von Zinsanpassungsklauseln gesenkt zu haben. Der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) hatte in der Vergangenheit betont, die Rechtsprechung des BGH von 2004 sei seitdem "angemessen in den betroffenen und späteren Prämiensparverträgen umgesetzt" worden.

Mehr zum Thema

Bereits im Dezember 2020 hatten die Finanzaufsicht und Verbraucherschützer angekündigt, ihr Vorgehen gegen möglicher unrechtmäßiger Zinssenkungen bei langfristigen Banksparverträge zu verschärfen. Sie riefen Verbraucher mit sogenannten Prämiensparverträgen dazu auf, ihren Vertrag auf unzulässige Zinsanpassungsklauseln zu prüfen und dagegen rechtlich vorzugehen. Weil ein runder Tisch "keine kundengerechten Lösungen" für mehr Transparenz gebracht habe, prüft die Bafin nun außerdem "konkrete verwaltungsrechtliche Optionen" gegen Banken.

Variabel verzinste Prämiensparverträge sind zwar erlaubt, Banken müssen sich bei Zinsänderungen aber an einem öffentlichen Referenzzinssatz orientieren und transparent vorgehen. Nach Angaben der Finanzaufseher enthalten viele ältere Verträge - besonders von Sparkassen - Klauseln zur einseitigen Absenkung der Verzinsung, die der Rechtsprechung nicht mehr standhalten.

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