Haben Sie noch ein weiteres Beispiel?
Nägele: Ja. Bei Daimler wurde vor zig Jahren einmal eingeführt, dass alle Führungskräfte mit 60 Jahren aus dem Unternehmen ausscheiden müssen. Das wurde dann auch so vertraglich fixiert. Doch mit 60 Jahren können die Wenigsten schon eine ungekürzte Altersrente in Anspruch nehmen. Also urteilte das Bundesarbeitsgericht im Januar 2017, dass die Regel rechtswidrig sei, da sie altersdiskriminierend ist. Dann entwickelte Daimler das System weiter – Mitarbeiter sollen jetzt mit 63 Jahren ausscheiden. Doch diese neue Regelung ist aus identischen Gründen unwirksam. Sie wäre nur dann gültig, wenn der Abschied zu dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem der Mitarbeiter seine ungekürzte Rente beziehen kann, also aktuell im Alter von 67. In Kenntnis der Rechtsprechung hat Daimler also erneut ein rechtswidriges System geschaffen und beharrt auf dieser Regelung. Die Mitarbeiter müssen laufend ihr Recht, bis 67 arbeiten zu dürfen, einklagen. Daimler rechnet auch seine Frühverrentungsmodelle mit dem Rentenalter 63.
Daimler: „Eine Kultur der Rechtlosigkeit etabliert“ - WirtschaftsWoche
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