Es steht nun größtenteils fest, wie viel Schadensersatz der frühere VW-Konzernchef Martin Winterkorn und weitere ehemalige Topmanager an Volkswagen im Zusammenhang mit der Dieselaffäre zahlen sollen. »Der Aufsichtsrat hat in seiner gestrigen Sitzung die wesentlichen Konditionen der Vergleiche beschlossen«, teilte ein Sprecher mit. Über einige Details werde aber nach wie vor gesprochen, hieß es, daher seien die Verhandlungen noch nicht komplett beendet.
Die Gespräche mit den beteiligten Versicherern und Anwälten waren in den vergangenen Tagen auf die Zielgerade gekommen. In der kommenden Woche könnte nun ein endgültiges Ergebnis mit konkreten Summen folgen. Danach muss der Vergleich noch von der Hauptversammlung im Juli abgesegnet werden.
VW verlangt von mehreren ehemaligen Führungskräften Entschädigungen wegen deren Rolle im Abgasskandal, der im Herbst 2015 aufgeflogen war. Eine spezialisierte Anwaltskanzlei hatte im Auftrag des Aufsichtsrats intern zu den damaligen Verantwortlichkeiten ermittelt. Auf Basis der Resultate beschloss der Konzern vor einigen Wochen dann grundsätzlich, die betreffenden Ex-Manager in Regress zu nehmen.
Eine Summe von etwa zehn Millionen Euro ist im Gespräch
Dem Vernehmen nach könnte es im Fall Winterkorns auf eine Summe um etwa zehn Millionen Euro hinauslaufen, wobei jedoch ein weit höherer Betrag von Haftpflichtversicherungen gedeckt werden dürfte. Insgesamt war zuletzt von bis zu 300 Millionen Euro die Rede. Es hieß, die letztlich vereinbarten Summen könnten sich kurzfristig noch ändern. Auch die früheren Topmanager Rupert Stadler, Ulrich Hackenberg, Wolfgang Hatz und Stefan Knirsch sollen VW finanziell entschädigen.
Der Aufsichtsrat stützt sich auf Untersuchungen einer Anwaltskanzlei, die in den vergangenen Jahren mehrere Millionen Dokumente, Dateien, Ermittlungsakten der Staatsanwaltschaft sowie behördliche und gerichtliche Verfahren auswertete und selbst mehr als 1500 Interviews und Vernehmungen führte.
Nach Überzeugung des Aufsichtsrats stand fest, dass Winterkorn es in der Zeit ab dem 27. Juli 2015 unterlassen habe, die Hintergründe des Einsatzes unzulässiger Softwarefunktionen in Dieselmotoren aufzuklären, die zwischen 2009 und 2015 in den USA verkauft wurden. Außerdem habe Winterkorn nicht dafür gesorgt, dass die in dem Zusammenhang von den US-Behörden gestellten Fragen umgehend wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet wurden.
Winterkorn, der den Autokonzern bis zu seinem Rücktritt im September 2015 führte, hatte die Entscheidung des Aufsichtsrats bedauert. Den gegen ihn erhobenen Vorwurf ließ er durch seinen Anwalt zurückweisen.
Ex-Vorstandschef in der Abgasaffäre: Winterkorn steht vor Einigung mit VW über Schadensersatz - DER SPIEGEL
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