Stand: 28.06.2021 14:08 Uhr
Das Bundeskartellamt hat den Zusammenschluss der beiden Wohnungskonzerne Vonovia und Deutsche Wohnen genehmigt. Angesichts der Marktstruktur werde der Wettbewerb dadurch nicht beeinträchtigt.
Das Bundeskartellamt hat keine Einwände gegen die Fusion der beiden größten deutschen Wohnungskonzerne Vonovia und Deutsche Wohnen. "Die gemeinsamen Marktanteile der Unternehmen rechtfertigen keine wettbewerbsrechtliche Untersagung", erklärte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, am Montag.
"Keine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs"
Die Anbieterstruktur für Mietwohnungen sei trotz der großen Wohnungsbaugesellschaften weiterhin sehr zersplittert. Auch wenn die Wohnungssituation in vielen Großstädten angespannt sei, sei durch den Zusammenschluss auf lokaler oder regionaler Ebene keine erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu erwarten, so Mundt.
Der Bochumer Immobilienkonzern Vonovia bietet für seinen ebenfalls im Börsenindex DAX notierten Berliner Konkurrenten 18 Milliarden Euro. Durch den Zusammenschluss, den auch die Deutsche Wohnen begrüßt, würde Europas größter Wohnimmobilienkonzern mit mehr als 500.000 Wohnungen entstehen.
In seinem Übernahmeangebot bietet Vonovia den Aktionären der Deutsche Wohnen 52 Euro je Aktie. Die Offerte ist bis 21. Juli befristet, bis dahin muss Vonovia auf über 50 Prozent der Anteile kommen. Bereits im Vorfeld hat sich der Konzern bereits fast 22 Prozent gesichert. Bis Ende August soll die Übernahme abgeschlossen sein.
Kartellamt genehmigt Fusion: Weg frei für Vonovia und Deutsche Wohnen | tagesschau.de - tagesschau.de
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