Heilbronn/Bad Wimpfen Wegen eines zu hohen Wirkstoffgehalts hatte Lidl am Mittwoch bundesweit hanfhaltige Lebensmittel zurückgerufen. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft Heilbronn unter anderem wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Nach dem bundesweiten Lidl-Rückruf von Produkten wegen eines zu hohen Wirkstoffgehalts in hanfhaltigen Lebensmitteln hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Es werde gegen Unbekannt wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und wegen eines Vergehens nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch ermittelt, teilte die Behörde am Freitag mit.
Berauschendes THC
Der Discounter hatte am Mittwoch Gebäck, Tee, einen Proteinriegel und Öl zurückgerufen. In allen Lebensmitteln sei ein erhöhter Gehalt von Tetrahydrocannabinol (THC) festgestellt worden. Das ist der rauschbewirkende Bestandteil der Hanfpflanze (Cannabis). Ein Verzehr dieser Lebensmittel könne unerwünschte gesundheitliche Folgen mit sich bringen, beispielsweise Stimmungsschwankungen und Müdigkeit. "Aufgrund dessen sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und die Produkte nicht weiter verwenden", warnte das Unternehmen.
Auch Cannabidiol soll festgestellt worden sein
Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden nach telefonischer Mitteilung eines von Lidl beauftragten Rechtsanwaltsbüros in verschiedenen Produkten wohl auch geringe Mengen Cannabidiol (CBD) festgestellt. Daher sei auch von einem Verstoß gegen die Novel-Food-Verordnung auszugehen, in der die Zulassung neuartiger Lebensmittel geregelt ist. Im Gegensatz zu THC hat Cannabidiol keine berauschende Wirkung. Allerdings wird dem noch wenig erforschten CBD eine entkrampfende, entzündungshemmende und angstlösende Wirkung zugeschrieben.
Behörden nehmen Produkte unter die Lupe
Der Bad Wimpfener Discounter hatte Mitte August vorsorglich alle Hanfprodukte seines Aktionssortiments aus dem Verkauf genommen, weil einige davon derzeit von den Behörden unter die Lupe genommen werden. Es geht laut den Ermittlern um einen möglichen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Heilbronn hatte erklärt, es werde untersucht, "ob die Produkte, die dort angeboten werden, THC oder CBD enthalten".
Nach Angaben einer Behördensprecherin liegen die Ergebnisse der Untersuchung noch nicht vor. Für Produkte mit Cannabidiol (CBD) ist nach Angaben des Bundesamts für Verbraucherschutz eine Zulassung nötig. Der Handel mit Artikeln mit einem höheren Gehalt an berauschendem THC ist in Deutschland verboten.
Lidl schweigt
Lidl äußerte sich nicht zu dem Sachverhalt und ließ Stimme-Fragen unbeantwortet.
Ermittlungen wegen Hanf-Produkten bei Lidl eingeleitet - Heilbronner Stimme
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