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Thursday, September 23, 2021

Diesel-Motoren: EuGH-Gutachter hält Thermofenster in VW-Autos für rechtswidrig - heise online

Diesel-Motoren: EuGH-Gutachter hält Thermofenster in VW-Autos für rechtswidrig

VW T5 Abgasmessung

RDE-Messung des ADAC mit PEMS-Rucksack an einem VW T5 im Landsberger Stadtverkehr.

(Bild: Uwe Rattay, ADAC)

Weil der Betrieb unter 15 Grad und in Höhen über 1000 Meter häufig sei, müsse man Thermofenster mit diesen Randbedingungen als Abschalteinrichtung einstufen.

Volkswagen droht im Rechtsstreit um mutmaßlich vertragswidrige Abschalteinrichtungen bei Diesel-Aggregaten eine Niederlage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). In einem Gutachten des obersten europäischen Gerichts vertritt Generalanwalt Athanasios Rantos die Ansicht, dass sogenannte Thermofenster eine rechts- und somit vertragswidrige Abschalteinrichtung darstellen können.

Der Autohersteller hatte argumentiert, dass diese dem Schutz des Fahrzeugs dienen. Nach Angaben des EuGH ließ die Software höhere Stickoxid-Emissionen zu, wenn es kälter als 15 beziehungsweise wärmer als 33 Grad Celsius war oder das Auto in mehr als 1000 Höhenmetern gefahren wurde.

Konkret geht es um drei Fälle, die vor österreichischen Gerichten verhandelt wurden, in denen Autos mit einer Software ausgestattet waren, die bei bestimmten Außentemperaturen und einer bestimmten Höhe mehr Emissionen von Stickoxid (NOx) zulässt.

Weil dieses Thermofenster für die tatsächlichen Fahrbedingungen nicht repräsentativ sei, da es in Österreich und Deutschland sowie anderen EU-Ländern in den vergangenen Jahren im Schnitt deutlich unter 15 Grad Celsius warm gewesen sei und Autos vielfach in Höhen von mehr als 1000 Metern unterwegs seien, schließt Generalanwalt Rantos, dass diese Thermofenster eine Abschalteinrichtung darstellten.

Die Richter am EuGH sind nicht an die Gutachten gebunden, folgen ihnen aber häufig. Mit einem Urteil ist in den kommenden Monaten zu rechnen. Erst vor Kurzem hatte der Bundesgerichtshof befunden, dass das Thermofenster in Mercedes-Motoren rechtskonform sei.


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[2] mailto:fpi@heise.de

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