Versteckte Kosten bei Sparbüchern: Verbraucherschützer verklagen Commerzbank wegen Negativzinsen - DER SPIEGEL
Die Commerzbank drängt ihre Kunden, jetzt auch Strafzinsen für Guthaben auf Sparbüchern zu akzeptieren. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Hamburg ist das rechtswidrig.
Die Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen die Commerzbank wegen Verwahrentgelten auf Sparbücher. Die Praxis, solche Entgelte für Guthaben zu verlangen, ist aus Sicht der Verbraucherschützer rechtswidrig, wie sie am Dienstag in Hamburg mitteilten. Das treffe auch auf das Vorhaben des Frankfurter Bankhauses zu, mit Bestandskunden entsprechende Vereinbarungen zu treffen. Die Verbraucherschützer reichten beim Landgericht Frankfurt Klage ein. Die Commerzbank lehnte eine Stellungnahme ab.
»Die Kundinnen und Kunden sollen nicht nur keine Zinsen mehr erhalten, sondern darüber hinaus auch noch für das von ihnen gewährte Darlehen zahlen«, sagte Verbraucherschützerin Sandra Klug. Durch diese Regelung werde der Zweck eines Sparvertrages ad absurdum geführt. Die Commerzbank wälze allgemeine Betriebskosten oder sonstige Aufwendungen, die im Interesse des Unternehmens lägen, auf ihre Kundinnen und Kunden ab, ohne dass diese im Gegenzug eine zusätzliche Leistung erhielten.
Die Bankenbranche ringt schon seit langer Zeit mit der Ultratiefzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Bei der Höhe der Verwahrentgelte orientieren sich viele Institute am Negativzinssatz von minus 0,5 Prozent der EZB. Diesen Zins müssen die Institute auf einen Teil der überschüssigen Gelder zahlen, die sie bei der Notenbank parken.
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