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Thursday, January 13, 2022

Rückrufe auch in Deutschland? Das Kraftfahrt-Bundesamt setzt Tesla ein Ultimatum - WELT

Es war eine Nachricht zwischen den Jahren, die aufhorchen ließ: Der Elektroautobauer muss in den USA knapp eine halbe Million Fahrzeuge zurückrufen, weil es technische Mängel an gleich drei Modellen gibt. Eigentlich müsste man annehmen, dass ein solcher Rückruf nicht nur Amerika betrifft, schließlich werden die in Europa verkauften Tesla-Fahrzeuge auch in den USA oder China produziert und dann exportiert.

Doch auch Tage nach Bekanntwerden des Mangels ist in der Datenbank des zuständigen Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) kein Rückruf von Tesla verzeichnet. Das wird sich aller Voraussicht nach schon bald ändern. Nach Informationen von WELT hat das KBA sich selbst an Tesla gewandt und Aufklärung verlangt, nachdem die Behörde die Nachrichten aus den USA gelesen hatte.

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Die Frist für eine Stellungnahme des Unternehmens läuft am Freitag ab. Dass in Europa keine betroffenen Fahrzeuge unterwegs sind, kann man inzwischen ausschließen – allerdings nur, wenn man Niederländisch spricht.

Denn ausgerechnet die dortige Zulassungsbehörde RDW hat am 5. Januar einen Rückruf wegen der gleichen Schäden wie in den USA angeordnet und in ihrer Datenbank veröffentlicht. Das RDW in den Niederlanden ist in Europa für die Zulassung der Tesla-Modelle zuständig. Innerhalb der EU brauchen Hersteller nur eine sogenannte Typengenehmigung, um ihre Fahrzeuge in allen europäischen Ländern zulassen zu können.

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Doch in anderen europäischen Ländern wie Deutschland kam die Warnung über den potenziell gefährlichen Mangel an den betroffenen Autos nicht an. Dabei sind die möglichen Folgen durchaus gravierend.

Die Niederländer warnen bei gleich drei Defekten vor potenziellen „Verkehrsunfällen mit Personenschaden“. Beim Model 3 kann demnach die Verkabelung der Rückfahrkamera durch wiederholtes Öffnen und Schließen der Heckklappe beschädigt werden, wodurch die Kamera ausfallen kann.

Personenschaden möglich

Beim Model S bestehe die Gefahr, dass die sogenannte Sekundärverriegelung des vorderen Kofferraums, der sich unter der Motorhaube befindet, nicht funktioniert. Sollte die Primärverriegelung versehentlich geöffnet werden, könnte sich die Motorhaube öffnen und die Sicht des Fahrers blockieren.

Beim Modell Y soll sich ein Teil der Vorder- und Hinterradaufhängung lösen oder verformen können, wodurch die Lenkbarkeit und Kontrolle des Fahrzeugs beeinträchtigt werden kann. Auch hier sei die mögliche Folge ein „Verkehrsunfall mit Personenschaden“, warnen die Niederländer.

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Eigentlich gibt es für solche Fälle sogenannte RAPEX-Meldungen der EU-Kommission, mit denen wöchentlich Informationen über „gefährliche Produkte“ ausgetauscht werden sollen. Doch bislang finden sich die niederländischen Warnungen nicht in dieser Datenbank, wenn man nach Problemen von Tesla-Fahrzeugen sucht. Neueren Datums sind lediglich zwei andere Rückrufe, die auf Erkenntnisse des deutschen KBA zurückgehen.

Ausgerechnet am Heiligabend wurden diese Meldungen der europäischen Datenbank eingestellt. Beim Model 3 kann es demnach vorkommen, dass „ein verdrehter Vorhang-Seitenairbag (...) bei einem Aufprall möglicherweise nicht richtig ausgelöst, was das Risiko eines Herausschleuderns oder einer Verletzung der Insassen erhöhen könnte“. Allerdings soll die Zahl der betroffenen Fahrzeuge extrem niedrig sein, weltweit soll es nur sieben Exemplare mit diesem Mangel geben, einen davon in Deutschland.

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Auch beim zweiten dem KBA bekannten Mangel sind nur wenige Autos betroffen: „Aufgrund fehlerhaft verschraubter Fahrwerkskomponenten kann es zu einem Verlust der Fahrstabilität kommen“, teilt die Behörde im Rückruf mit. Immerhin fast 4200 Fahrzeuge der Modelle 3 und Y weltweit müssen deshalb überprüft werden, 77 davon in Deutschland. Beide Rückrufe hat Deutschland über das europäische Meldesystem auch den anderen europäischen Ländern mitgeteilt.

Beim KBA will man nun abwarten, wie sich Tesla bis Freitag zu den Berichten über die Probleme in den USA äußert. Möglicherweise sei man einer Meldung durch das Unternehmen nur zuvorgekommen, sagt ein Sprecher des KBA. Denn eigentlich wäre Tesla verpflichtet, Mängel nach dem Produktsicherheitsgesetz selbst bei der Behörde zu melden.

Rückrufe absehbar

Nachdem die Stellungnahme vorliegt, werde man prüfen, ob ein Rückruf in Deutschland notwendig werde, heißt es beim KBA. Da die niederländischen Behörden auf der gleichen europäischen Rechtsgrundlage schon entschieden haben, Rückrufe auszusprechen, gilt es als unwahrscheinlich, dass sich das KBA für Deutschland dagegen entscheidet.

Die Halter der Fahrzeuge würden dann informiert. Während die Besitzer von Autos anderer Hersteller dann meist eine Vertragswerkstatt aufsuchen müssen, setzt Tesla dann vermutlich auf seine mobilen Reparaturteams. Laut KBA gibt es keine Vorschrift, wo eine Überprüfung des möglichen Mangels durchgeführt wird, ein Werkstattbesuch sei nicht zwingend.

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Wie viele Fahrzeuge insgesamt von den Rückrufen in Deutschland insgesamt betroffen sein werden, ist unklar. Der US-Hersteller Tesla ließ gestern alle Fragen unbeantwortet. So bleibt auch offen, warum zwar offenbar die Behörden in den Niederlanden und den USA über die Mängel informiert wurden, das deutsche KBA aber noch immer im Dunkeln tappt.

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