Gefragter Stromerzeuger: Kartellamt warnt vor RWEs Marktmacht - DER SPIEGEL
Durch Kohleausstieg, steigende Stromnachfrage und schwache Produktion der erneuerbaren Energien waren RWEs Kraftwerke 2021 besonders gefragt. Das Kartellamt hält den Konzern deshalb für marktbeherrschend.
Das Bundeskartellamt geht davon aus, dass der Energieerzeuger RWE eine marktbeherrschende Stellung innehat. Das geht aus der neuesten Analyse der Behörde zu Wettbewerbsverhältnissen auf dem Stromerzeugungsmarkt hervor.
2021 sei durch eine erhöhte Nachfrage, erste Kraftwerksabschaltungen im Zuge des Kohleausstiegs und eine vergleichsweise niedrige Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien gekennzeichnet gewesen, sagt Kartellamtspräsident Andreas Mundt. »Dadurch wurde der Kraftwerkspark des unverändert größten Stromerzeugers RWE erwartungsgemäß in einer deutlich größeren Anzahl von Stunden unverzichtbar für die Deckung der Stromnachfrage.« Insgesamt liege RWE nun über der Schwelle für eine marktbeherrschende Stellung.
Damit unterliege RWE einer verschärften Verhaltenskontrolle bei der Steuerung seiner Kraftwerke, teilte das Kartellamt weiter mit. »RWE muss darauf achten, dass sie ihre Kraftwerke jetzt nicht so steuern und betreiben, dass sie ihre Marktposition missbräuchlich ausnutzen.« Derzeit bestehe aber kein Anfangsverdacht für einen Missbrauch.
RWE wies die Einschätzung des Kartellamts zurück. Man sei für die Umstände und das Marktumfeld, die zu der angeblich erlangten marktbeherrschenden Stellung geführt haben, nicht verantwortlich, teilte das Unternehmen mit. So hätten sich die in Deutschland insgesamt zur Verfügung stehenden konventionellen Kapazitäten aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen wie Kohle- und Kernenergieausstieg erheblich verringert.
RWE habe keine neuen konventionellen Kapazitäten errichtet. Im Gegenteil lege man im Zeitraum 2020 bis 2022 Kraftwerke mit einer Gesamtleistung von mehr als 7000 Megawatt still. RWE warf der Behörde außerdem methodische Mängel vor. So habe das Bundeskartellamt ausländischen Wettbewerbsdruck in seiner Analyse nur unzureichend berücksichtigt.
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