Im Verfahren um eine höhere Wasserentnahme des Wasserwerks Eggersdorf haben Tesla-Kritiker einen Teilerfolg vor Gericht erzielt.
Das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) hat die Bewilligung für eine zusätzliche Wasserentnahme im Wasserwerk Eggersdorf für "rechtswidrig" und "nicht vollziehbar" erklärt. Allerdings kann der Verfahrensfehler geheilt werden.
Das Urteil (Aktenzeichen VG 5 K 469/21) im Verfahren der Naturschutzverbände Grüne Liga und Nabu gegen das Landesamt für Umwelt erging am Freitagabend, kurz nachdem Tesla die Baugenehmigung für den Werksbetrieb unter Auflagen erhielt.
Das Gericht sah Verfahrensfehler und gab der Klage teilweise statt. Das Landesamt habe die Öffentlichkeit nicht bei der Entscheidung vom 28. Februar 2020 über eine Erhöhung der Fördermengen von 2,5 auf 3,57 Millionen Kubikmeter im Jahr beteiligt, moniert der Richter. Dies müsse nun nachgeholt werden. Erst dann dürfe die erhöhte Förderung starten. Wie lange das dauern könnte, ist nicht bekannt. Zudem können noch Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts eingelegt werden. Ob dies geschieht, ist ebenfalls noch unklar.
Nach Ansicht der Landesregierung in Potsdam ist durch die Erhöhung die Wasserversorgung nicht gefährdet. Ob nun in der Fabrik nicht produziert werden kann, ist bislang nach einem Bericht der Deutschen Presseagentur ungewiß. Tesla teilte vor dem Verfahren mit, dass kein direkter Zusammenhang zum Unternehmen bestehe.
Christiane Schröder, Geschäftsführerin des Nabu Brandenburg, teilte gegenüber der Wirtschaftswoche mit, dass die Richter die inhaltlichen Punkte in der Klage zu den Umweltauswirkungen der Grundwasserentnahme noch nicht behandelt hätten.
Wasserentnahme: Tesla Gigafactory Berlin durch Klage womöglich gefährdet - Golem.de - Golem.de
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