Die Preisspirale dreht sich immer weiter. Zahlreiche Stadtwerke heben die Preise im kommenden Jahr an. Die steigenden Energiekosten werden für Haushalte und Unternehmen zunehmend zur Mehrbelastung. CHIP erklärt, welche Stadtwerke betroffen sind und was Sie dagegen tun können.
Etliche Stadtwerke wollen ab 1. Januar den Strompreis nahezu verdoppeln. Heben die Haushalte die Abschlagszahlungen nicht an, droht im Herbst 2023 das Nachzahl-Debakel. Für viele Haushalte sind die Preise eine heftige Mehrbelastung. Doch wer ist betroffen?
Die Stadtwerke München verschicken seit Wochen Benachrichtigungen, informieren Kundinnen und Kunden über eine bevorstehende Preiserhöhung. Ab 1. Januar sollen viele Haushalte dann je nach Tarif zwischen 54 und 63 Cent pro Kilowattstunde bezahlen.
- Fallbeispiel: Ein Zwei-Personen-Haushalt mit einem Verbrauch von 2500 Kilowattstunden im Jahr muss mit der Anpassung ab 1. Januar jährlich 1676 Euro bezahlen. Bisher wurde für Strom 753 Euro pro Jahr fällig.
Grund für die Preiserhöhung seien die hohen Handelspreise, gestiegene Entgelte für die Netzbetreiber und die höhere gesetzliche Umlagen. Die Stadtwerke München sind der Grundversorger in der Landeshauptstadt, haben aber einen bundesweiten Vertrieb.
Auch E.ON Bayern kündigte in einem Schreiben saftige Preiserhöhungen ab 1. Januar 2022 an. In einem konkreten Beispiel steigt die Kilowattstunde auf 57 Cent an. Davor lag der Preis noch bei 39 Cent.
Kein Einzelfall
Auch die Stadtwerke Konstanz heben die Preise um 100 Prozent an. Die Kilowattstunde durchbricht damit die Schallmauer von 30 Cent. Bei den Stadtwerken Elmsdorf kommt es ebenfalls zur satten Preisanpassung. Kundinnen und Kunden des regionalen Grundversorgers müssen 80 Prozent mehr für Strom bezahlen.
Diese Stadtwerke heben die Preise zum Jahresanfang an
Über 100 Stadt- und Gemeindewerke im gesamten Bundesgebiet haben Preisanpassungen ab 1. Januar 2023 angekündigt. Damit sind über 400 Tarife und rund sechs Millionen Haushalte betroffen, wie auch das Vergleichsportal Check24 in einer Pressemitteilung bestätigt.
Zu den Energieversorgern zählen etwa die Stadtwerke Ahlen, Amberg, Annweiler, Arnstadt, Bad Bramstedt, Bad Nauheim, Bad Saulgau, Bayreuth, Bielefeld, Bochum, Brandenburg, Bruchsal, Castrop-Rauxel, Dessau, Döbeln, Dormagen, Dreieich, Essen, Flensburg, Frankfurt (Oder), Garbsen, Garbsen, Gießen, Gießen, Güstrow, Hamm, Husum, Iserlohn, Jülich, Lauterbach, Leipzig, Meerbuch, Merseburg, Neubrandenburg, Neuruppin, Neustrelitz, Oranienburg, Osterholz, Pforzheim, Pfullingen, Potsdam, Quedlinburg, Rheinsberg, Roth, Schwedt, Schweinfurt, Schweinfurt, Sternberg, Villingen-Schwenningen, Warendorf, Wasserburg, Wedel und Willich.
Kleiner Lichtblick für die betroffenen Haushalte: Die Strompreisbremse kommt!
Was bringt die Strompreisbremse?
Die Bundesregierung hat eine Strompreisbremse ab Januar 2023 beschlossen.
Sie deckelt den Strompreis auf 40 Cent pro Kilowattstunde und gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs.
Viele Menschen könnten von der Strompreisbremse überhaupt nicht profitieren. Das gilt etwa dann, wenn der Strompreis pro Kilowattstunde unter 40 Cent liegt.
Was tun, wenn der Strompreis durch die Decke geht?
Verdoppelt sich der Strompreis, kann das für Geringverdienende existenzbedrohend sein.
Lesen Sie den Brief der Preissteigerung gut durch. Achten Sie genau, was Sie für Strom monatlich mehr bezahlen sollen. Passen Sie die Abschlagszahlung im Idealfall an. Im Extremfall droht Ihnen eine heftige Nachzahlung zum Jahresende 2023.
Vergleichen Sie, ob der Energieversorger den Abschlag möglicherweise schon angehoben hat. Wurde der Preis für die Kilowattstunde Strom erhöht, sollte grundsätzlich auch die Abschlagszahlung angepasst werden. Aber! Hat der Stromanbieter zusätzlich zu der Preisanpassung auch den Abschlag erhöht, und zwar so, dass sich dadurch eine zusätzliche Preiserhöhung ergibt, könnte die Preiserhöhung möglicherweise unwirksam sein.
- Fallbeispiel: Sie bezahlen heute 25 Cent pro Kilowattstunde Strom. Monatlich liegt Ihr Abschlag bei 35 Euro. Der Stromanbieter verlangt ab 1. Januar 2023 61 Cent für die Kilowattstunde Strom. Dadurch ergibt sich eine neue Abschlagszahlung von 85,40 Euro. Verlangt der Anbieter allerdings ab 1. Januar 2023 eine Abschlagzahlung von 92 Euro, sollten Sie schnellstmöglich um Klärung bitten.
Reagieren Sie deshalb sofort.
Haben Sie einen Vertrag mit Preisgarantie? Dann ist die Anpassung ebenfalls unwirksam, sagt die Verbraucherzentrale Bundesverband.
Bleibt der Anbieter stur: Lastschriftverfahren kündigen und sich an die Verbraucherzentrale oder einen Rechtsanwalt wenden.
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