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Tuesday, May 30, 2023

Änderungen im Juni 2023: Mindestlohn, Rechte für Bahnfahrer, Galeria-Schließungen - wa.de

Im Juni 2023 gibt es viele Änderungen. Galeria wird Filialen schließen, die Rechte für Bahnreisende ändern sich, dazu ist der Mindestlohn Thema. Der Überblick.

Hamm – Lange Tage, kurze Nächte: Der Juni kommt – und der erste Sommermonat des Jahres bringt einige Änderungen mit sich: Die ersten Filialen des Warenhauskonzerns Galeria Karstadt Kaufhof werden schließen, über die mögliche Erhöhung des Mindestlohns wird entschieden, außerdem werden sich die Fahrgastrechte für Bahnkunden ändern. Auch eine großangelegte Übung der Nato ist geplant. Eine Übersicht der Änderungen im Juni 2023:

Änderungen im Juni 2023: Galeria Karstadt Kaufhof schließt Filialen

Der letzte große Warenhauskonzern in Deutschland, Galeria Karstadt Kaufhof, wird zum Juni 2023 insgesamt 18 Filialen schließen. Weitere Häuser folgen am 31. Januar 2024. Von den insgesamt 41 betroffenen Filialen liegen 14 in Nordrhein-Westfalen. Erst Ende Mai wurden drei Galeria-Standorte gerettet. Um die verbleibenden Filialen wirtschaftlich überlebensfähig zu machen, soll das Angebot angepasst werden. Das Sortiment solle künftig stärker auf lokale und regionale Bedürfnisse ausgerichtet sowie umfassend modernisiert werden, so das Unternehmen.

  • Schließung zum 30. Juni 2023: Celle, Coburg, Cottbus, Duisburg-Düsseldorfer Straße, Gelsenkirchen, Hagen, Hamburg-Harburg, Hamburg-Wandsbek, Leverkusen, München-Bahnhof, Neuss, Nürnberg-Königstraße, Nürnberg-Langwasser, Offenbach, Paderborn, Saarbrücken Bahnhof, Siegen, Wiesbaden-Kirchgasse.
  • Schließung zum 31. Januar 2024: Berlin-Charlottenburg, Berlin-Müllerstraße, Bielefeld, Darmstadt-Am weißen Turm, Düsseldorf-Schadowstraße, Essen, Esslingen, Frankfurt-Zeil, Hanau, Heidelberg Bismarckplatz, Hildesheim, Kempten, Krefeld, Leonberg, Limburg, Lübeck, Mönchengladbach, Pforzheim, Reutlingen, Rosenheim, Schweinfurt, Siegburg, Stuttgart-Eberhard-Straße, Viernheim, Wuppertal.

Änderungen im Juni 2023: Entscheidung über Mindestlohn

Die Mindestlohnkommission wird im Juni über eine mögliche Anpassung des Mindestlohns entscheiden, die dann ab dem 1. Januar 2024 in Kraft treten würde. Der gesetzliche Mindestlohn wurde im Jahr 2015 eingeführt. Er beträgt seit dem 1. Oktober 2022 zwölf Euro. Der Sozialverband VdK fordert eine deutliche Erhöhung der Lohnuntergrenze auf 14 Euro. Zur Anpassung des Mindestlohns hat der Gesetzgeber eine Mindestlohnkommission eingerichtet. Dabei handelt es sich um eine unabhängige Kommission der Tarifpartner, die der Bundesregierung regelmäßig vorschlägt, in welcher Höhe der Mindestlohn angepasst werden sollte. Zuletzt hatte sie am 30. Juni 2020 die dritte Anpassung des Mindestlohns einstimmig beschlossen.

Änderungen im Juni 2023: Kulturpass für 18-Jährige

Mitte Juni soll der neue bundesweite Kulturpass an den Start gehen. Mithilfe einer App können Jugendliche in Deutschland, die in diesem Jahr 18 Jahre alt werden, dann Tickets für Kulturevents wie Kino, Konzerte, Theater, aber auch Bücher, Tonträger oder Musikinstrumente kaufen – im Wert von 200 Euro. Ausgeschlossen von dem Angebot sind große Online-Versandhändler wie Amazon oder Streamingdienste und Musikplattformen wie Spotify. Um die App nutzen zu können, muss man sich über die Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises identifizieren. Für EU-Bürger geht das über die eID-Karte und für Nicht-EU-Bürger über den elektronischen Aufenthaltstitel.

Änderungen im Juni 2023: Rechte von Zug-Fahrgästen ändern sich

Ab dem 7. Juni tritt die geänderte EU-Fahrgastrichtlinie in Kraft. Diese hält unter anderem fest, dass wenn ein Zug zukünftig mehr als eine Stunde Verspätung hat, den Bahnreisenden 25 Prozent des Ticketpreises erstattet werden müssen. Bei mehr als zwei Stunden können sogar 50 Prozent zurückverlangt werden. Andersrum wurden aber auch neue Szenarien hinzugefügt, bei denen kein Anspruch auf Erstattung besteht. Zum Beispiel bei außergewöhnlichen Umständen, für die das Unternehmen selbst nichts kann. Darunter fallen unter anderem Menschen auf Gleisen, extreme Witterung oder auch Kabeldiebstahl.

Änderungen im Juni 2023: Kampfjets über Deutschland

Ein groß angelegtes europaweites Nato-Manöver im Juni soll auch über Deutschland geflogen werden. Die Übung „Air Defender 23“ ist nach Angaben der Bundeswehr die größte Verlege-Übung von Luftstreitkräften seit Bestehen des Militär-Bündnisses. „Vom 12. bis 23. Juni trainieren bis zu 10.000 Übungsteilnehmer aus 25 Nationen mit 220 Luftfahrzeugen unter der Führung der Luftwaffe Luftoperationen im europäischen Luftraum“, so die Bundeswehr. Dabei sollen Kampfjets, Transport- und Tankflugzeuge involviert sein.

Die 25 Partner und die Nato üben die gemeinsame Reaktionsfähigkeit ihrer Luftstreitkräfte bei einer Krisensituation. Deutschland übernimmt dabei die Rolle eines Verteidigungsknotenpunkts innerhalb Europas. Es könnte sogar zu Beeinträchtigungen im Reise-Flugverkehr kommen.

Änderungen im Juni 2023: Corona-Warn-App im Ruhemodus

Ab dem 1. Juni 2023 wird die Corona-Warn-App in den Ruhemodus versetzt. Als Gründe nennt die Bundesregierung die gewachsene Immunität der Bevölkerung, eine stabile Infektionslage und die Rückkehr zu einem öffentlichen Leben ohne Corona-Maßnahmen. Demnach entfalle derzeit der Bedarf für eine App zur Kontaktnachverfolgung.

Neues im Juni 2023: Sommerferien starten im bevölkerungsreichsten Bundesland

Im bevölkerungsreichsten und -dichtesten Bundesland Deutschlands, Nordrhein-Westfalen, beginnen am 22. Juni die Sommerferien - und enden am 4. August. Der Rest zieht erst im Juli nach. Bayern bildet mit Ende Juli bis Mitte September das Schlusslicht.

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