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Wednesday, September 13, 2023

Mobiles Breitband: Netzagentur will auf Mobilfunkauktion verzichten - Golem.de - Golem.de

Bei der Versteigerung von Handynetzfrequenzen nimmt der Bund Milliarden ein. Mit dem Auslaufen der Rechte im Jahr 2025 soll sich das ändern.

Der Verzicht auf eine Auktion und gleichzeitige Auflagen sollen die Versorgung verbessern.
Der Verzicht auf eine Auktion und gleichzeitige Auflagen sollen die Versorgung verbessern. (Bild: DAMIEN MEYER/AFP via Getty Images)

Die Bundesnetzagentur will auf eine milliardenschwere Mobilfunkauktion verzichten. Stattdessen sollen die Netzbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone und Telefónica (O2) bestimmte Frequenzen fünf Jahre lang weiternutzen dürfen, wie die Regulierungsbehörde am Mittwoch mitteilte. Dafür würden die Firmen relativ geringe Gebühren zahlen. Die letzte Frequenzauktion 2019 brachte dem Staat rund 6,6 Milliarden Euro ein.

Grund für die Entscheidung ist, dass das zur Verfügung stehende Spektrum vermutlich nicht für vier gute Netze ausgereicht hätte. Bisher werden die Frequenzen von drei Betreibern genutzt. An einer Auktion über die Nutzung ab 2026 würde auch der Neueinsteiger 1&1 teilnehmen. Es würden also vier Firmen bieten, von denen eine leer ausginge – diese hätte dann sehr schlechte Karten auf dem Markt, weil ihre Netzqualität gering wäre. Durch die Verlängerung bekommt 1&1 zwar kein eigenes Extra-Spektrum, da die Firma aber das Vodafone-Netz mitnutzen darf, ist das aus Behördensicht nicht allzu problematisch.

Entscheidung Anfang 2024

Der Vorschlag der Bundesnetzagentur durchläuft nun ein Konsultationsverfahren, in dem sich Marktteilnehmer zu Wort melden können. Entschieden werden soll Anfang 2024. Konkret geht es dabei um Frequenzen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz.

Im Gegenzug für die Verlängerung sollen sich Telekom, Vodafone und Telefónica dazu verpflichten, ihr Netz in dünn besiedelten Gebieten und an Verkehrswegen zu verbessern. Die geplante Vorgabe ist hier eine Versorgung mit mindestens 100 Mbit/s für 98 Prozent der Haushalte in dünn besiedelten Gebieten bis 2028 sowie die gleiche Übertragungsrate auf allen Bundesstraßen. Auf Landes- und Staatsstraßen sowie den Binnenwasserwegen des Kernnetzes des Bundes sollen mindestens 50 Mbit/s angeboten werden.

"Wir wollen die bessere Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum ins Zentrum unserer Auflagen stellen", sagte Behördenchef Klaus Müller. Mit der nun erwogenen Verlängerung der Nutzungsrechte gebe man den Firmen Planungs- und Investitionssicherheit.

Die drei Unternehmen hatten sich für eine Verlängerung der Nutzungsrechte starkgemacht. 1&1 sah dies hingegen kritisch. Die etablierten Betreiber argumentieren schon seit Langem, dass Frequenzauktionen nicht sinnvoll seien. Schließlich könnten die Firmen das Geld, das sie bei der Auktion auf den Tisch legen müssen, nicht in ein besseres Netz stecken.

Behörde will Auflagen erlassen

Über ein Auflagenpaket will die Behörde sicherstellen, dass die Unternehmen auch künftig viel Geld in ihr Netz investieren und die Verbraucher gute Verbindungen bekommen. Es wäre nicht das erste Mal, dass Nutzungsrechte für Netzfrequenzen verlängert werden. 2005 gab es das schon einmal. 2000, 2010, 2015 und 2019 hingegen gab es Versteigerungen unterschiedlicher Frequenzbereiche.

In einem anderen strittigen Punkt beim Mobilfunk bleibt die Netzagentur vage: Sie lässt die Frage offen, ob es eine sogenannte Diensteanbieterverpflichtung geben wird. Hierbei würde die Position kleiner Konkurrenten gegenüber den großen Netzbetreibern gestärkt.

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