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Thursday, June 10, 2021

Kontogebühren zurückholen: Deutsche Bank plant 300 Millionen Euro ein - t-online.de

Die Banken wappnen sich für Rückzahlungen: Viele Kunden können einen Teil ihrer Kontoführungsgebühren nach einem BGH-Urteil zurückfordern. Die Deutsche Bank rechnet mit einer hohen Belastung.

Kunden können sich ihre Kontoführungsgebühren in Teilen zurückholen – zumindest wenn die Bank diese einfach erhöht hat. Denn ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) besagt, dass die Banken ein Schweigen des Kunden nicht als Zustimmung zu einer Gebührenerhöhung werten dürfen. 

Das könnte jetzt teuer werden: Die Deutsche Bank plant insgesamt mit Belastungen von rund 300 Millionen Euro. Die Bank werde im zweiten Quartal eine Rückstellung über 100 Millionen Euro für mögliche Gebühren-Rückforderungen von Kunden bilden, sagte Deutsche-Bank-Finanzchef James von Moltke bei einer Branchenkonferenz von Goldman Sachs am Donnerstag. Zusätzlich erwarte das Institut Ertragseinbußen von je rund 100 Millionen Euro im zweiten und dritten Quartal.

Das Urteil habe die Bank und die ganze Branche überrascht, sagte von Moltke. Die Einbußen seien aber nur temporär. Bis zum vierten Quartal werde die Deutsche Bank Lösungen gefunden haben für Gebührenerhöhungen und die verlorenen Einnahmen wieder bekommen.

Banken müssen sich wandeln 

Die Niedrigzinspolitik stellt viele Banken unter einen großen Druck: Denn sie müssen für ihre Geldeinlagen Strafzinsen zahlen, immer mehr Banken geben diese daher an die Kunden weiter. Hier lesen Sie, was Niedrigzinsen für Sie als Verbraucher noch für Folgen haben können.

Andere Banken behelfen sich stattdessen – oder zusätzlich – mit der Einführung oder der Erhöhung von Kontogebühren. Viele Banken werden außerdem nicht um den Schritt herumkommen, viele Filialen zu schließen, zeigen aktuelle Studien. Wie Experten die Zukunft der Banken einschätzen und wie sich diese Krise auf Sie als Verbraucher auswirkt, lesen Sie hier.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende April die Praxis gekippt, dass Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern können, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten dem ausdrücklich widerspricht. Die Klausel, wonach die Banken in diesem Fall von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen könnten, sei unwirksam (AZ: XI ZR 26/20).Die Finanzaufsicht BaFin erwartet, dass das Urteil gravierende Folgen für die ganze Bankbranche hat. 

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