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Wednesday, June 29, 2022

Neue Regelung ab 1. Juli: Wohin mit dem kaputten Toaster? – In den Supermarkt! - DER SPIEGEL

Alte Elektrogeräte: Die Neuregelung gilt für Märkte ab 800 Quadratmeter Verkaufsfläche

Alte Elektrogeräte: Die Neuregelung gilt für Märkte ab 800 Quadratmeter Verkaufsfläche

Foto: Hendrik Schmidt / dpa

Ab dem 1. Juli wird es für Verbraucher in Deutschland einfacher, gebrauchte Elektrogeräte loszuwerden. Denn dann müssen auch Supermärkte und Discounter ausgediente Wasserkocher, Rasierer oder Smartphones annehmen – egal ob sie bei ihnen gekauft wurden oder nicht. Manch einen Weg zum Recyclinghof oder Elektro-Markt kann man sich künftig also sparen.

Hintergrund ist eine Neufassung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes, die im vergangenen Jahr beschlossen wurde und ab Freitag gilt. Sie verpflichtet zur Rücknahme der Geräte mit folgenden Beschränkungen:

  • Die Supermärkte müssen mehr als 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben.

  • Die Märkte müssen mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen (um diese Anforderungen zu erfüllen, reichen schon elektrische Zahnbürsten im Angebot).

  • Die Altgeräte dürfen nur bis zu 25 Zentimeter Kantenlänge haben – erlaubt sind also etwa Wasserkocher, Rasierer oder Smartphones.

  • Die Rücknahmepflicht ist auf drei Geräte pro Geräteart beschränkt.

  • Eine Rücknahmepflicht für größere Geräte wie Computer oder Fernseher besteht nur, wenn der Kunde ein neues Gerät der gleichen Art kauft.

Die großen Lebensmittelketten Edeka, Rewe mit ihren Discount-Töchtern Netto und Penny sowie Aldi und Lidl haben erklärten, dass sie auf die Neuregelung vorbereitet sind. Die Geräte müssten einfach an der Kasse abgegeben werden und würden dann fachgerecht entsorgt.

BUND: »Vereinfachung für Verbraucher«

Für den Abfallexperten Rolf Buschmann vom Bund Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist die Neuregelung trotz solcher Einschränkungen ein Schritt in die richtige Richtung. »Es ist eine zusätzliche Vereinfachung für die Verbraucherinnen und Verbraucher«, sagt er. Das sei umso wichtiger, da der Rücklauf gerade bei Elektrogeräten bislang mäßig sei.

Tatsächlich wurde die von der EU geforderte Sammelquote von 65 Prozent in Deutschland nach Angaben des Umweltbundesamtes zuletzt deutlich verfehlt: Laut der letzten Datenerhebung von 2019 wurden gerade einmal 44,3 Prozent der Altelektrogeräte richtig entsorgt. »Wir brauchen deshalb tatsächlich viel mehr Abgabemöglichkeiten im Handel«, sagt BUND-Experte Buschmann.

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    Der Handelsverband Deutschland (HDE) sieht das anders. »Die zusätzliche Belastung des Handels durch die Rücknahme von Altgeräten ist für viele Handelsunternehmen insgesamt erheblich«, sagt die zuständige Geschäftsführerin des HDE, Antje Gerstein. Oft seien gerade in städtischen Lagen nur kleine Lagerflächen vorhanden. »Wenn diese jetzt auch noch für die Lagerung von Elektroaltgeräten genutzt werden müssen, wird es vielerorts eng.«

    mgo/dpa

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