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Saturday, August 19, 2023

Bild von Edeka-Lieferung sorgt für Empörung – „Wer gibt eigentlich die Baugenehmigung für so einen Markt?“ - Merkur.de

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LKW blockiert eine Straße. Viele Reddit-User diskutieren, wer die Schuld für diese Blockade trägt. Ist es die Schuld von Edeka, dem Transportunternehmen oder der Stadt?

Bremen – LKW können schon mal für Ärger in der Nachbarschaft sorgen. So beispielsweise, wenn diese Dreck und Müll hinterlassen. In einem anderen Fall sorgt eine blockierte Straße für Diskussionsstoff. Eine Userin teilt auf der Plattform Reddit das Foto eines Lasters und fragt „Wer gibt eigentlich die Baugenehmigung für einen Supermarkt, der nur so beliefert werden kann?“

Denn der LKW blockiert nicht einfach so die Straße: Eine Edeka-Filiale soll mit neuen Waren beliefert werden. Doch die Ladezone ist kaum größer als der Bürgersteig. Und so ragt der Laster mit seiner Gesamtlänge über die komplette Straße. Einige User geben den Stadtplanern die Schuld und schreiben: „Schuld sind die Stadtplaner, die es versäumen vernünftige Lieferzonen einzurichten.“

LKW blockiert Straße und viele Personen diskutieren auf Reddit wer die Schuld dafür trägt

Andere weißen drauf hin, dass ältere Supermärkte und Ladebereiche noch ganz anders geplant wurden: „Der Laden sieht so aus als wäre da die Baugenehmigung zu einer Zeit vergeben worden, wo die anliefernden LKW noch etwa die halbe Länge hatten und beim Anliefern höchstens dem Fußgänger den Weg versperrt hätte.“

Über die vermeidliche Schuldfrage entsteht eine hitzige Diskussion. So müsse das Transportunternehmen das passende Fahrzeug auswählen. „Wir haben da maximal einen 7,5-Tonner genommen und keinen Sattelzug“, berichtet eine Person in den Kommentaren. Andere verweisen auf die Logistikabteilung von Edeka und meinen, dass diese einen 7,5-Tonner statt eines Sattelzuges bestellen müsste.

Bußgeldkatalog sieht verschiedene Geldstrafen für das Blockieren von Straßen vor

Laut dem Bußgeldkatalog gibt es verschiedene Geldstraffen für LKWs, die durch Halten Fußgängerüberwege oder Straßen versperren. Grundsätzlich gelten für LKW ähnliche Beschränkungen wie für PKWs. Wenn der Fahrer das Fahrzeug für mindestens drei Minuten verlässt, parkt er. Aber auch das bloße Halten an bestimmten Stellen nicht gestattet. Wie an engen und unübersichtlichen Straßenstellen, Bahnübergängen, scharfen Kurven oder Bahnübergängen.

Die meisten Kommentare klingen jedoch sehr verständnisvoll: „Bei Lieferfahrzeugen hat hier eigentlich jeder nachsehen.“ Viele sind froh, wenn sie Lebensmittel einkaufen können und nehmen eine kurze Behinderung der Straße in Kauf.

Kürzlich prallte ein LKW gegen eine Brücke und hinterließ einen Gesamtschaden in Höhe von 50 000 Euro.(mima)

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