Stand: 28.09.2021 11:05 Uhr
Zahlte Volkswagen seinen Betriebsräten zu hohe Gehälter? Das Landgericht Braunschweig hat vier Manager des Autokonzerns vom Untreue-Vorwurf freigesprochen - ihnen sei kein strafbares Verhalten nachzuweisen.
Im Untreue-Prozess wegen der jahrelangen Genehmigung hoher Gehälter für leitende Betriebsräte bei Volkswagen hat das Landgericht Braunschweig die vier angeklagten Personalmanager freigesprochen. Ihnen sei kein strafbares Verhalten nachzuweisen. Die zuständige Kammer folgte damit nicht der Linie der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer Bewährungsstrafen und Geldauflagen für die Führungskräfte gefordert hatte.
Der Prozess hatte Anfang September begonnen, elf Zeugen wurden im Zusammenhang mit den Vorwürfen vernommen.
Keine Untreue nachgewiesen
Das Gericht entschied über die Frage, ob drei ehemalige und ein noch heute amtierender Manager zwischen 2011 und 2016 unangemessen hohe Bezüge für besonders einflussreiche Mitglieder der VW-Belegschaftsvertretung freigegeben hatten. Der Vorwurf der Ankläger: Untreue, teils in besonders schwerem Fall.
Ein Teil des Gewinns sei durch die überzogenen Gehälter vermindert worden, wodurch VW auch weniger Steuern gezahlt habe. Den Schaden für den größten europäischen Autobauer bezifferte die Anklage im Verfahren auf mehr als 5 Millionen Euro.
Für Kritiker des Konzerns stand zudem der Verdacht im Raum, die Führung könnte versucht haben, sich die Gewogenheit des Betriebsrates über finanzielle Zuwendungen vor schwierigen Entscheidungen zu sichern.
Keine eindeutigen Vergütungsvorgaben
Unter den Angeklagten waren auch die Ex-Konzernpersonalchefs Horst Neumann und Karlheinz Blessing. Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, alle vier Manager hätten in Bezug auf die Vergütung führender Betriebsräte pflichtwidrig und vorsätzlich gehandelt. Sämtliche Verteidiger hatten hingegen auf Freispruch plädiert.
In der Hauptverhandlung ging es auch um die Bezüge des langjährigen Ex-Chefs der Belegschaftsvertretung, Bernd Osterloh. Er kam in bonusstarken Jahren auf Gesamtvergütungen von bis zu einer Dreiviertelmillion Euro. Als Zeuge im Prozess hatte er betont: "Ich war an keiner Entgeltfindung, die meine Person betrifft, beteiligt."
Strittig war vor allem, ob es überhaupt verbindliche und ausreichend präzise Regelungen zur Gehaltsbestimmung bei Belegschaftsvertretern gibt. Maßgeblich ist stets eine Abwägung, auf welcher Karrierestufe die jeweilige Person heute stünde, wenn er oder sie sich stattdessen für eine Position im Management entschieden hätte.
Das geltende Betriebsverfassungsgesetz enthält nach Auffassung auch mancher Arbeitsrechtsexperten keine eindeutigen Vorgaben zu entsprechenden Vergütungskorridoren oder dazu, welche beruflichen Vergleichsgruppen bei der Einstufung eines leitenden Betriebsrates heranzuziehen sind.
Urteil im Untreue-Prozess: VW-Manager freigesprochen | tagesschau.de - tagesschau.de
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